Inhaltsverzeichnis
Die Mitgliedschaft
Die Finanzierung der Betriebskosten
Das persönliche Aufnahmegespräch
Die Kooperation mit anderen Organisationen
Die Mitgliedschaft
Was macht die Genossenschaft mit meinem Anteil von 100 Franken?
Dieses Geld darf nicht für die laufenden Betriebskosten verwendet werden, sondern bleibt als Genossenschaftskapital stehen. Wenn ein Mitglied infolge Umzug, Tod oder anderen Gründen austritt, gehen die 100 Franken ins Kapital der Genossenschaft.
Kann ich Mitglied werden, auch wenn ich keine Zeit habe, um aktiv sein?
Sie können unsere Genossenschaft durch eine Mitgliedschaft ideell unterstützen und allenfalls später als Gebende oder Empfangende aktiv werden.
Was kann ich tun, wenn ich die Mittel für einen Anteilschein nicht habe und dringend auf Unterstützung angewiesen bin?
Die Genossenschaft hat ein Spendenkonto eingerichtet, von dem Anteilscheine finanziert werden können unter speziellen Bedingungen. Melden Sie sich bei der Geschäftsstelle. Wir geben Ihnen gerne Auskunft, welches die Voraussetzungen sind. Ihre Informationen behandeln wir vertraulich.
Kann ich nehmendes Mitglied werden und Unterstützung bekommen, auch wenn ich kein Stundenguthaben aufweise?
Ja, das ist ohne weitere Bedingungen möglich, sofern wir jemanden finden, der oder die passt für die nachgefragten Dienstleistungen. Es ist bei uns wie damals bei der Einführung der AHV: Die erste Generation bekommt eine Leistung, ohne dafür „einbezahlt“ zu haben.
Die Finanzierung der Betriebskosten
Für welche Aufgaben braucht die Genossenschaft finanzielle Mittel?
Die Betriebskosten der Genossenschaft belaufen sich auf rund 50'000 – 70'000 Franken pro Jahr. Die Geschäftsleiterin und die Koordinatorin sind in einem kleinen Teilzeit-Pensum bezahlt tätig. Die Löhne entsprechen den Benevol-Richtlinien. Was die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle über ihr vereinbartes Pensum arbeiten, bekommen sie als KISS-Stunden gutgeschrieben. Der Vorstand und der Beirat arbeiten ehrenamtlich.
Neben dem grössten Ausgaben-Posten Löhne plus Sozialleistungen entstehen Kosten für Drucksachen, Büro-Spesen, Finanzierung und Unterhalt der Computer-Software etc.
Wer finanziert die Betriebskosten der Genossenschaft?
Da die Zuger KISS-Genossenschaft keine Jahresbeiträge von ihren Mitgliedern verlangt, braucht es eine anderweitige Finanzierung. Die Stadt Zug hat eine jährliche finanzielle Unterstützung beschlossen, die allerdings alle 3 Jahre neu beantragt werden muss. Weitere Unterstützer sind: Projektbezogene befristete Beiträge von Stiftungen, die Stadt Baar, Kath. Kirchgemeinde Zug (keine Miete für Lokalitäten, gespendete Domizilkosten inkl. Nutzung von Sitzungszimmer), Quartiertreff Guthirt und ref. Kirchgemeinde Zug (keine Miete für Lokalitäten) und zahlreiche Beiträge von Einzelpersonen.
Was kann ich als Mitglied oder Privatperson tun, um KISS finanziell zu unterstützen?
Jeder Franken an Spenden ist uns willkommen. Auch in Zug gibt es Menschen, die wenig verdienen (z.B. Sozialhilfe-, IV und Ergänzungsleistungs-Empfangende). Damit diese ebenfalls Mitglied werden können, nimmt die Geschäftsstelle Spenden dafür entgegen.
Anstelle von Geburtstagsgeschenken für einen „Runden“ können Sie auch Freunde bitten, KISS Stadt Zug zu begünstigen. Oder bei einem Todesfall als begünstigte Organisation.
Das persönliche Aufnahmegespräch
Wieso braucht es einen Vertrag zwischen der Genossenschaft und dem Mitglied?
Der Vertrag ist eine formelle Beitrittserklärung zur Genossenschaft. Er beinhaltet vor allem Versicherungs- und Datenschutzthemen. Das Mitglied geht keine weitergehende Verpflichtung ein, kann jederzeit eine aktive Mitbeteiligung unterbrechen und zu jedem Zeitpunkt den Austritt geben. KISS anderseits ist ebenfalls in einem rechtlichen Sinne nicht verpflichtet, Einsatzmöglichkeiten zu schaffen, falls keine geeigneten Empfangende Mitglied sind.
Wieso braucht es ein Aufnahmegespräch?
Die KISS-Idee lebt ganz entscheidend von persönlichen Kontakten sowohl zum Team der Geschäftsstelle wie auch innerhalb der Mitglieder. Durch das Aufnahmegespräch lernt die zuständige Koordinatorin Sie kennen, nimmt alle Personalien auf und klärt im Detail ab, welche Bedürfnisse Sie genau haben – sei es zum Dienstleistungen Geben und/oder Empfangen. Alle diese Informationen werden vertraulich behandelt.
Wieso findet das Aufnahmegespräch in der Regel zu Hause des künftigen Genossenschafts-Mitglieds statt?
Insbesondere für betagte und unterstützungsbedürftige Empfangende ist es wichtig, die genauen Lebensumstände und Art/Umfang der gewünschten Unterstützung fundiert zu klären. So ist es den Koordinatorinnen möglich, massgeschneiderte Tandem-Partnerinnen und -Partner als Unterstützung zu finden.
Wenn jemand als Gebende kein Aufnahmegespräch in den eigenen vier Wänden wünscht, so ist dieses auch ausserhalb möglich.
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Die Arbeit der Koordinatorin
Wieso braucht es eine Koordinatorin?
Die Arbeit der Koordinatorinnen ist das eigentliche organisatorische Herzstück des KISS-Modells: Sie kennt die meisten Mitglieder persönlich, schafft durch diese Kontakte eine Vertrauensbasis, auf der die Vermittlung von Gebenden und Empfangenden (Tandems) aufbaut.
Sollten die Tandems aus irgendeinem Grund neu zusammengesetzt werden, so vermitteln sie diskret und mit grossem Einfühlungsvermögen auf beiden Seiten. Durch die Präsenz der Koordinatorin an allen wichtigen Veranstaltungen und Treffen wie zum Beispiel den Kafis oder Mittagstische können sie in lockerem Austausch Gebende und Empfangende miteinander bekannt machen.
Die Koordinatorin ist durch ihre Nähe zu den Mitgliedern auch am Puls des Geschehens, meldet der Geschäftsleitung und dem Vorstand die Anliegen der Mitglieder. So ist es den Genossenschafts-Gremien möglich, auf Entwicklungen zu reagieren und die Angebote den Bedürfnissen der Mitglieder anzupassen.
Die Tandem-Bildung
An wen wende ich mich, wenn ich eine Dienstleistung haben möchte?
Erste Anlaufstelle für eine Dienstleistung ist die Koordinatorin. Diese kennt die meisten Mitglieder persönlich und prüft, ob jemand Geeigneter im Pool verfügbar ist.
Was ist ein Tandem genau und wie wird es gebildet?
Die Tandems sind die Basis des Gebens und Empfangens im KISS-Kreis. Die Koordinatorin sucht im Mitgliederpool zueinander passende Personen. Persönlich und individuell, doch mit Unterstützung der Computer-Software. Das Tandem wird ebenfalls persönlich zusammengeführt und laufend betreut durch die Koordinatorin. So läuft es bei der Tandembildung im Detail ab: Empfangende und gebende Mitglieder werden telefonisch angefragt. Die Koordinatorin beschreibt – noch ohne Namensnennung – das Profil der betreffenden Mitglieder. Wenn beide Mitglieder mit der Tandemknüpfung einverstanden sind, werden die Namen bekanntgegeben und ein Termin abgemacht für ein Kennenlerntreffen beim Empfangenden Mitglied.
Dieses Kennenlerntreffen wird durch die Koordinatorin geleitet und der Zeitrahmen und die Art der Dienstleistung werden gemeinsam definiert. Daraus resultiert eine mündliche Vereinbarung. Die Rolle des Gebenden und Empfangenden wird dabei klar ausgesprochen.
Es ist aufgrund von mehrjährigen Erfahrungen von Vorteil, wenn die potenziellen Tandem-Partner vor dem Treffen noch keine direkten Absprachen treffen.
Die Koordinatorin begleitet das Tandem, fragt sporadisch nach dem Befinden und allfälligen Anpassungen. Mitglieder können sich jederzeit bei Fragen/Problemen an die zuständige Koordinatorin wenden.
Bekomme ich sofort nach meiner Aufnahme Einsatzangebote?
Je nach Anteil Gebenden und Empfangenden unter den Mitgliedern und je nach Bedürfnissen kann es sofort zu Einsätzen kommen oder auch länger dauern, bis Angebot und Nachfrage zusammenpassen.
Die Koordinatorin tut ihr Möglichstes, um massgeschneiderte Tandems zu bilden. Auch die Genossenschaftsleitung passt ihre Öffentlichkeitsarbeit dem Ausgleich von Gebenden und Empfangenden an.
Was mache ich, wenn ich Probleme mit einer Tandem-Partnerin habe und sie nicht selber darauf ansprechen will oder die Zusammenarbeit beenden möchte?
Für die Qualität eines Austausches in einem Tandem sind grundsätzlich die beiden Mitglieder verantwortlich. Können/wollen zwei Tandem-Partner offene Fragen oder Schwierigkeiten nicht direkt ansprechen, so steht die Verfügung. Ebenso, wenn sich die Bedürfnisse ändern, die Dienstleistungen angepasst werden sollten oder eine Partnerin – aus welchen Gründen auch immer – nicht mehr passt.
Die Koordinatorin hat Erfahrung für die Bereinigung solcher Situationen und sichert allen Beteiligten Achtung und strengste Diskretion zu.
Gibt es auch Tandems mit mehreren Mitgliedern?
Es ist möglich, dass zwei oder mehrere Gebende eine Empfangende unterstützen. In diesem Fall ist das Vorgehen und Stunden abrechnen genau gleich wie bei Zweier-Tandems.
Gibt es auch einmalige Einsätze?
Es gibt zahlreiche einmalige oder kurzzeitige Einsatzmöglichkeiten, zum Beispiel für den Transport eines Möbelstücks oder für das Wohnung hüten während einer Ferienwoche.
Weshalb kann ich nicht selber ein Tandem bilden und muss dafür die Koordinatorin beiziehen?
Die hohe Qualität und Verbindlichkeit des Austausches unter miteinander harmonierenden Mitgliedern steht an oberster Stelle unseres Tuns. Deshalb ist es wichtig, dass die Koordinatorin die Übersicht behält über alle Tandems und auch mithelfen kann, diese Qualität zu gewährleisten. Aus diesem Grund ist sie beim Kennenlernen bzw. ersten Einsatz der Tandem-Partner persönlich anwesend. Dies obligatorisch, wenn sich die Tandem-Partner nicht kennen. Bei untereinander bekannten Mitgliedern für Kurzeinsätze reicht die Information an die Koordinatorin.
Was tut KISS zum Schutz vulnerablen Mitgliedern und Kindern?
Unter vulnerablen Mitgliedern verstehen wir Menschen mit körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen, ältere Personen, Personen von anderen Kulturen und Personen, die am Rand der Gesellschaft leben und ausgegrenzt sind.
Unser Geschäftsstellen-Team ist in der Umsetzung des schriftlich definierten und allen Mitgliedern zugänglich gemachten Verhaltenskodes geschult. Sie beraten die gebenden Mitglieder bei Tandems mit nehmenden Vulnerablen und sind in schwierigen Situationen zur Stelle. Sie ziehen bei Bedarf die Beratung von Fachpersonen bei.
Die Stunden-Guthaben
Gibt es eine Garantie, dass ich die angesammelten Stunden dereinst wieder einlösen kann?
Eine rechtliche Garantie gibt es nicht, wie in den Statuten festgehalten. Dies würde Rückstellungen in Millionenhöhe, später bei schweizweiter Verbreitung von KISS in Milliardenhöhe bedingen, für die weder der Staat noch die KISSGenossenschaft/ en die Mittel aufbringen kann.
Das ganze Modell basiert auf dem Willen der jeweiligen Gremien und Genossenschafter jeder Generation, diese zukunftsweisende 4. Säule aufzubauen und am Leben zu erhalten.
Wir vertrauen auch darauf, dass die Gebenden einen wichtigen Teil des „Gewinns“ aus den geleisteten Stunden in Form von sinnvoller Arbeit, dem Schaffen eines erweiterten Kontaktnetzes und den Zuwachs an neuen Lebenserfahrungen bereits bekommen haben.
Wie fülle ich den Stunden-Scheck aus?
Die Koordinatorin zeigt Ihnen gerne mündlich das korrekte Ausfüllen oder geben Ihnen ein Muster ab.
Falls Sie für mehrere Empfangende Dienstleistungen geben, dann füllen Sie pro Empfangenden einen Scheck aus.
Wie läuft das mit dem Visum des Empfangenden und der Koordinatorin?
Sie lassen die geleisteten Stunden vom Empfangenden visieren. Falls es mehrere Empfangende sind oder das Visum einholen aufgrund des Gesundheitszustandes schwierig wird, kann das auch die Koordinatorin übernehmen.
Wem gebe ich die Schecks ab?
Wenn ein paar Stunden zusammengekommen sind oder spätestens Ende Jahr: Geben Sie den Scheck der Koordinatorin ab, werfen es in den Briefkasten an der Oswalds-Gasse 10, scannen/mailen es an die Geschäftsstelle oder schicken es per Post. Die Organisation des Visums der Koordinatorin übernimmt das Team der Geschäftsstelle in diesem Fall selber.
Wieso ist es so wichtig, dass ich alle geleisteten Stunden inkl. Weg, Sitzungen und Organisatorisches aufschreibe?
Wie wir unter „Finanzierung der Betriebskosten“ ausgeführt haben, leisten unsere Mitglieder keine Beiträge an die Betriebskosten durch einen Jahresbeitrag, weshalb die Genossenschaft andere Finanzierungsquellen erschliessen muss. Die Anzahl geleisteter Stunden sagt viel darüber aus, welche Wirkung die KISS-Arbeit hat, zum Beispiel, dass ein betagter Mensch länger daheimbleiben kann und erst später in ein Alterszentrum übersiedeln muss. Dies spart allen Beteiligten, auch der öffentlichen Hand, hohe Kosten. Deshalb erhält die Genossenschaft nach der Aufbauphase nur Unterstützung der öffentlichen Hand, wenn sie die Dienstleistungen durch handfeste Statistiken sprich Stundenleistungen belegen kann.
Übersicht über das Stunden-Konto
Um Kosten zu minimieren, verschicken wir keine automatischen Kontoauszüge. Sie können bei der Koordinatorin oder der Geschäftsstelle jederzeit einen Auszug aus Ihrem Konto bestellen.
Die Versicherungen
Welche Versicherungen hat KISS für Genossenschafter abgeschlossen?
a) Betriebsversicherung
b) Unfallversicherung
Ebenfalls hat die KISS-Genossenschaft Zug eine Kollektiv-Unfallversicherung abgeschlossen.
Versichert sind die KISS-Mitglieder während der Betreuung und Begleitung im Rahmen der freiwilligen Nachbarschaftshilfe mit Zeitgutschriften. Diese Versicherung entbindet die Genossenschafter nicht von einer eigenen Unfallversicherung, d.h. erwerbstätige Mitglieder sind via Arbeitgeber versichert, nichterwerbstätige Mitglieder via ihre Krankenkasse oder einer anderen privaten Unfallversicherung.
Bei einem Schadensfall nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt mit der Geschäftsstelle der KISS Genossenschaft Zug auf.
Autofahrten
Autofahrten sind rechtlich Sache zwischen Gebenden und Nehmenden. Bei Schadenfällen mit dem Auto haftet grundsätzlich die Versicherung des Fahrenden bzw. Autoinhabers mit seiner Haftpflicht-/Insassen-/ Kaskoversicherung.
Der Umgang mit Daten
Was passiert mit meinen Daten bei KISS?
Die Genossenschaft gibt nach aussen keinerlei Daten ihrer Mitglieder bekannt. Anonymisiert, also ohne Namensnennung, werden Mitgliederanzahl, -struktur und geleistete Stunden im Jahresbericht erwähnt sowie an unsere Geldgeberin Stadt Zug und KISS Schweiz zu Statistikzwecken weitergeleitet.
Innerhalb der Mitglieder können Namen, Adressen, Mails/Telefon zu Kontaktzwecken verbreitet werden.
Sowohl die Gremien der Genossenschaft wie auch die Mitglieder verpflichten sich, im Rahmen ihrer Arbeit von KISS die übliche Sorgfalts- und Schweigepflicht, auch was Erfahrungen und Erlebnisse bei der Betreuungsarbeit anbetrifft, walten zu lassen.
Kooperation mit anderen Freiwilligen-Organisationen
Arbeitet KISS mit anderen Organisationen zusammen und koordiniert die Arbeit?
In dringenden Fällen
Die KISS-Genossenschaft ist auch in Notfällen soweit möglich behilflich. Allerdings haben wir keine Infrastruktur, die in sozialen oder medizinischen Notfällen reagieren kann. Hier wählen Sie bitte den Notarzt unter 144 oder je nach Fall eine andere öffentliche Nummer.
In dringenden Fällen sind die beiden Koordinatorinnen Ihre erste Ansprechperson:
Gordana Klaric, Telefon +41 78 696 63 63
Erreichen Sie diese nicht, hilft Ihnen die Geschäftsleiterin der KISS-Genossenschaft nach
Möglichkeit gerne weiter unter Karin Pasamontes, Telefon +41 76 283 50 90 (evtl Combox/Rückruf)
Stand November 2021
KISS Genossenschaft Zug, St.-Oswalds-Gasse 10, 6300 Zug, T +41 76 283 50 90, info@kiss-zug.ch, www.kiss-zug.ch